Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte der Corona-Schutzverordnung

Fordern die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer Schnelltests für Beschäftigte oder Besucher oder bieten Unternehmen diese den Beschäftigten und Besuchern freiwillig an, müssen Unternehmen den Datenschutz beachten. Die während des Schnelltests erhobenen Daten gehören zu den Gesundheitsdaten und sind nach der DSGVO besonders schützenswert. Für die Verarbeitung dieser Gesundheitsdaten benötigen Sie daher eine Rechtsgrundlage nach der

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