Fordern die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer Schnelltests für Beschäftigte oder Besucher oder bieten Unternehmen diese den Beschäftigten und Besuchern freiwillig an, müssen Unternehmen den Datenschutz beachten. Die während des Schnelltests erhobenen Daten gehören zu den Gesundheitsdaten und sind nach der DSGVO besonders schützenswert. Für die Verarbeitung dieser Gesundheitsdaten benötigen Sie daher eine Rechtsgrundlage nach der
Kategorie: Allgemein
Webseite der DNS gerelauncht

Willkommen auf unserer neuen Webseite!
Wir freuen uns Ihnen unsere neue Webseite präsentieren zu dürfen.