Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen
- Mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der von der dns Datentechnik, Netzwerk und Systemhaus GmbH („dns“) angebotenen Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht Individualvereinbarungen zwischen der dns und dem Kunden vereinbart wurden.
- Nur Geschäftsführer und Prokuristen sind berechtigt, Individualvereinbarungen bzw. von den AGB abweichende Vereinbarungen zu bestimmen.
- Die AGB werden Bestandteil aller zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Angebote, Lieferungen und Leistungen der dns erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
- Abweichende Bedingungen des Kunden, die die dns nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die dns unverbindlich, auch wenn die dns nicht ausdrücklich widerspricht.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die dns diese schriftlich bestätigt.
- Die AGB werden durch die jeweiligen Verträge ergänzt.
§ 2 Angebote
- Die Angebote der dns sind freibleibend und unverbindlich.
- Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der dns. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, sieht sich die dns an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der dns genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Preise gelten nach Wahl der dns, ab der dns-Niederlassung oder ab Werk unseres Lieferanten.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Abrechnung erbrachter Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand in Arbeitseinheiten (AE) zu je 15 Minuten. Dabei gelten Stundensätze in Höhe von 130,00 EUR* für Dienstleistungen der Consulting-Abteilung und 110,00 EUR* für Dienstleistungen der Technik-Abteilung. Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten wird ein Aufschlag von 50% angerechnet, an Sonn- und Feiertagen in Höhe von 100%.
- Fahrtkosten werden mit 32,00 EUR/h* Anfahrtszeit zuzüglich 25,00 EUR* pauschal im Stadtgebiet der Niederlassung oder 1,50 EUR* je Kilometer, außerhalb berechnet.
- Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten sind darin nicht enthalten. Es werden 5,00* EUR für Lieferungen unter 250,00 EUR Warenwert berechnet. Lieferungen von Waren im Wert über 250,00 EUR sowie in Verbindung mit Dienstleistungen sind weiterhin kostenfrei.
- Die dns ist berechtigt, die vereinbarten Preise auch nach Vertragsschluss zu erhöhen, und zwar in dem Umfang, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen die dns die für die Vertragsdurchführung notwendigen Mittel bezieht.
Änderungen der Preise werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Sofern der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
*zzgl. der aktuellen Umsatzsteuer
§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit kommt der Kunde mit der ersten Mahnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die dns berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basissatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadensersatzes bleibt vorbehalten. Sofern kein Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt ist, ist die dns bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Ab der 2. Mahnung erhebt die dns außerdem pro Rechnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Bei der 3. und letzten Mahnung beträgt diese Gebühr 20,00 €.
- Mit Gegenansprüchen kann unser Kunde dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig durch Urteil festgestellt sind.
- Die Zahlung der Rechnung kann entweder bar oder durch Banküberweisung erfolgen. Sofern der Kunde der dns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der Rechnungsbetrag eingezogen.
- Soweit die dns im Ausnahmefall Wechsel entgegennimmt, trägt der Kunde die Kosten der Diskontierung und der Einziehung, wobei die Diskontspesen, Wechselsteuern und etwaige Verzugszinsen sofort zahlbar sind.
§ 5 Liefer- und Leistungstermine
- Es gelten die in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot zu entnehmenden Liefer- und Leistungstermine. Unsere Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich und verstehen sich als Richtwerte, es sei denn, sie werden schriftlich und verbindlich vereinbart.
- Der Kunde kann die dns frühestens 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich in Verzug setzen.
- Soweit Liefertermine ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, beginnen die vereinbarten Fristen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung der von unserem Kunden bereitzustellenden Unterlagen und Informationen sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Wird die dns an der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, welche trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt durch die dns nicht abwendbar waren, wie z. B. Sabotage, Energiemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Brand, Explosionen etc., verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang; soweit die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, wird die dns von der Auftragserfüllung frei. Dies gilt auch bei verspätetem oder ungenügendem Vormaterialeingang sowie bei Lieferverzug seitens des Zulieferanten, wenn die dns insoweit kein Verschulden trifft und die dns sich in zumutbarem Maße um eine Ersatzbeschaffung bemüht hat.
- Gerät die dns nach Maßgabe der oben genannten Bestimmungen in Verzug, kann der Kunde neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferverzögerung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ansonsten ist der Kunde nach Eintritt des Lieferverzuges berechtigt, die dns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen mit der Erklärung, dass er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, der dns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
- Die dns ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen jederzeit berechtigt
., soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Für diesen Fall ist die dns berechtigt, die Teilleistungen und Teillieferungen ggf. gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 6 Datenschutz
- Der Kunde ist darüber informiert, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert sind. Er kann jederzeit Auskunft über den Umfang der Datenspeicherung verlangen.
- Die Verarbeitung kundenbezogener Daten erfolgt im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes.
- Die dns verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen des Kunden, die die dns im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
- Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an Servicepartner, um die Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu gewährleisten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die von der dns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der dns.
§ 8 Gewährleistung
- Für die von der dns gelieferte Ware gilt bei Neuware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr sowie keine Gewährleistung bei Gebrauchtware, sofern der Käufer Unternehmer ist. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, gilt bei Neuware eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren sowie bei Gebrauchtware von einem Jahr. Für die von der dns im Rahmen der Betreuungsverträge erbrachten Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten. Die Gewährleistungsfristen beginnen ab dem Tag der Übergabe bzw. der Ausführung der Leistung. Wird eine Lieferung oder die Abnahme einer Lieferung aus Gründen verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit schriftlicher Anzeige der Liefer- oder Übergabebereitschaft. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Vertragsgegenstandes mit dieser schriftlichen Anzeige auf den Kunden über.
- Der Kunde muss die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt überprüfen. Werden Fehler festgestellt oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, ist die dns zu Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt und verpflichtet.
- Gewährleistungsansprüche können jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn der Fehler genau beschrieben wird und zwar einschließlich der genauen Bediensituation vor Auftreten des Fehlers und einschließlich der bei Fehlereintritt be- oder verarbeitenden Daten. Der Kunde ist verpflichtet, der dns zum Zwecke der Fehleranalyse und -beseitigung diese Daten zur Verfügung zu stellen.
- Im Falle der rechtzeitigen und begründeten Mängelrüge hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung. Dieses Recht beschränkt sich nach Wahl der dns auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
- Lehnt die dns die Nachbesserung oder Nachlieferung ab oder schlagen mindestens zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche binnen angemessener Frist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
- Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, außer bei Fehlen einer ihm schriftlich zugesicherten Eigenschaft oder bei Schäden, die die dns aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Kunde seine Ansprüche auf die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes stützt. Soweit dies erforderlich ist, hat der Kunde die dns im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die notwendige Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und im Rahmen des Zumutbaren auch Hilfskräfte und Vorrichtungen sowie repräsentative Testdaten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich entfallen alle Gewährleistungsansprüche des Kunden, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der dns selbst oder durch Dritte Ergänzungen oder Änderungen an den gelieferten Programmen vornimmt bzw. vornehmen lässt.
- Soweit der Hersteller der von der dns gelieferten Ware Garantiezusagen abgegeben hat, verpflichtet sich die dns, diese auf Anforderung an den Kunden abzutreten, soweit dies nach den Garantiebedingungen des Herstellers zulässig und erforderlich ist, damit der Kunde Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Die Gewährleistungspflicht der dns bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
- Natürlicher Verschleiß oder Verbrauch sind kein Mangel, dafür wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Mängel oder Schäden, die dadurch entstehen, dass Bedienungsanleitungen nicht beachtet werden, Fremdeingriffe vorgenommen werden, Geräte unsachgemäß angewendet oder unberechtigt verändert werden, Geräte nicht innerhalb der für das Gerät definierten Umgebungsbedingungen betrieben werden, ungeeignete Verbrauchsgüter verwendet werden, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen vorliegen oder nicht passende, nicht einwandfrei arbeitende oder ungeeignete Komponenten von Drittanbietern eingesetzt werden.
- Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem vorherigem Einverständnis der dns zurückgeschickt werden.
- Gewährleistungsansprüche gegen die dns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigung und Rückgabepflichten
- Das Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Vertrag beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Dauer mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsletzten gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Eine nachhaltige Schlechtleistung des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung.
- Ist der Auftraggeber mit der Entrichtung seines Entgeltes in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug geraten, berechtigt dies den Auftragnehmer, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Sonstiges
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der dns und den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Magdeburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ich freue mich darauf Sie kennenzulernen!
Andreas Roseburg
Geschäftsführer, Vertrieb & Consulting